Eigentumswohnung: Mein Balkon gehört allen

Eigentümer möchten es sich auf dem Balkon nach dem eigenen Geschmack gemütlich machen. Besonders beliebt sind dabei Sichtschutz, Blumenkästen und rankende Pflanzen. Aber Vorsicht! Nicht alles ist erlaubt.

Eigentum ist nicht gleich Eigentum, wenn es um den Balkon einer Eigentumswohnung geht. 

Wer sich als Wohnungseigentümer auf eine gewissen Privatsphäre beim Sonnen auf dem Balkon freut und deshalb mit dem Gedanken spielt eine Balkonbrüstung mit einem Sichtschutz aus Schilfmatten oder Segeltuch anzubringen, sollte erstmal einen Blick in die Gemeinschaftsordnung werfen. Denn mal abgesehen vom Bodenbelag, ist der Balkon Gemeinschaftseigentum. 
Das bedeutet, er gehört der Wohnungseigentümerschaft insgesamt. Dies alles muss allerdings in der Gemeinschaftsordnung verankert sein. Sollte die also die Schaffung der eigenen Privatsphäre nicht erlauben, kann so ein Sichtschutz wegen der optischen Auswirkungen auf die Fassade, schnell als bauliche Änderung gelten.

Balkone nicht ohne Genehmigung umbauen

Dies gilt vor allem für Balkonverglasung, Ersatz des Balkongeländers oder die Anbringung von Jalousien. Sogar die Erhöhung einer Trennwand zum Nachbarbalkon ist davon betroffen, wenn diese etwa nur die Höhe der Balkonbrüstung hatte. Wer ohne Genehmigung baut, kann im ungünstigsten Fall zum Rückbau auf eigene Kosten gezwungen werden.

Bei der Bepflanzung des Balkons sieht das etwas anders aus. Hier genießt der Eigentümer wesentlich mehr Freiheit. Selbst wenn die Gemeinschaftsordnung nichts zu diesem Thema sagt, ist die Bepflanzung des Balkons erlaubt. Die gilt auch, selbst wenn die Pflanzen von außen sichtbar sind.
Allerdings dürfen die Pflanzen keinen Nachteil für die anderen Bewohner haben. Das heißt also, die Pflanzen dürfen nicht zu den Nachbarn hinüberwuchern, oder die darunter liegenden Balkone mit dem Gießwasser berieseln.

Instandsetzungskosten sind Gemeinschaftskosten

Gemeinschaftssache ist es vor allem, wenn es um die Kosten von Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung der Balkone geht. Wenn die Gemeinschaftsordnung nichts anderes aussagt, ist dafür nämlich die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Meist ist aber in der Gemeinschaftsordnung verankert, dass die Pflicht zur Instandhaltung und Reparatur den einzelnen Eigentümer betrifft. Damit erhält er aber nicht das Recht den Balkon nach seinen Wünschen zu gestalten.
Der sanierte Balkon muss den bisherigen Zustand wiederherstellen. Außerdem entscheidet die Gemeinschaft wann saniert werden soll. Dabei muss sie NICHT auf die finanzielle Situation des Einzelnen Rücksicht nehmen.
Wer also vorhat eine Wohnung zu kaufen, solle vorher besser einmal die Gemeinschaftsordnung lesen. Dabei sollte er vor allem auch auf andere Einschränkungen der Nutzungsrechte achten.

Sie haben Fragen?

Sie interessieren sich für Immobilien in Wuppertal? Kontaktieren Sie uns!

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem ausgezeichneten Netzwerk finden wir für Sie das perfekte Zuhause und helfen gerne auch beim Verkauf Ihrer alten Immobilie.

Ratgeber

Themen aus der Lebenswelt

Alle ansehen
Die Schlüsselübergabe

Der Tag der Schlüsselübergabe ist ein besonderer Moment. Nach monatelanger Vorbereitung, Besichtigungen und Verhandlungen wird nun endgültig der Besitz an Ihrer Immobilie übertragen. Doch was genau passiert bei diesem Schritt und worauf sollten Sie achten?

Mehr erfahren
Der Notartermin

Sie haben Ihre Immobilie erfolgreich an einen Käufer vermittelt. Nun steht noch ein wichtiger Termin bevor: Der Notartermin. Viele Verkäufer sind vor diesem Termin etwas angespannt. Was genau passiert beim Notar? Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Was kann ich tun, um den Termin reibungslos zu gestalten?

Mehr erfahren

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr